Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten:
Ausgabebelege über 250,- € müssen insbesondere enthalten:
- Rechnungsempfänger:in
- Zahlungsempfänger:in /die leistende Person bzw. Firma inkl. der Steuernummer
- Rechnungsdatum
- Rechnungsnummer
- Leistungsbeschreibung bzw. Auflistung der Waren und Mengen
- Leistungs- bzw. Lieferzeitpunkt
- Nettorechnungsbetrag
- Betrag und Prozentsatz der enthaltenen USt. bzw. Hinweis auf USt-Befreiung etc.
- Bruttorechnungsbetrag
Rechnungen unter 250,- € (Kleinbetragsrechnungen) benötigen folgende Angaben:
- Zahlungsempfänger:in / die leistende Person bzw. Firma inkl. der Steuernummer
- Rechnungsdatum
- Leistungsbeschreibung bzw. Auflistung der Waren und Mengen
- Betrag und Prozentsatz der enthaltenen USt. bzw. Hinweis auf USt-Befreiung etc.
- Bruttorechnungsbetrag
Außerdem müssen die Belege ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal zum Projekt (z. B. Projektnummer oder Projekttitel) enthalten, soweit nicht anderweitig eine eindeutige Zuordnung zum Projekt hervorgeht.
Bei Ausgaben, die nicht direkt über das Projektkonto bezahlt wurden und die an die Person, die die Zahlung ausgelegt hat, erstattet werden sollen, wird der Auslagenerstattung zusätzlich der Zahlungsbeleg (Kopie der Überweisung, Kontoauszug, Kreditkartenabrechnung) hinzugefügt.
Achtung! Unvollständige Quittungen, Screenshots, Bestellbestätigungen oder E-Mail-Verkehr sind keine ordnungsgemäßen Belege und werden bei der Prüfung des Verwendungsnachweises nicht akzeptiert.
Wichtig! Belege können im Zuge einer vertieften Verwendungsnachweisprüfung angefordert werden. Bitte reichen sie keine Belege unaufgefordert ein. Bitte beachten Sie, dass alle Belege fünf Jahre nach Vorlage des abschließenden Verwendungsnachweises aufzubewahren sind, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist.