Im Förderprogramm „Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen“ entwickeln einzelne Kultureinrichtungen, Verbünde von Kultureinrichtungen oder Kommunen als Trägerinnen von Kultureinrichtungen mutige und modellhafte Zukunftsvorhaben für ihre institutionelle Arbeit.
FAQs
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Ausschreibungsverfahren und zur Antragstellung. Die vollständigen Fördergrundsätze finden Sie hier.
Sollten Sie Fragen haben, die an dieser Stelle nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte an das Team des Programmbüros Übermorgen:
Ein Zukunftsvorhaben beschreibt einen grundlegenden Innovationsprozess für eine oder mehrere Kultureinrichtung(en). Es zielt darauf ab, die Kultureinrichtungen zu verändern und neu aufzustellen und dabei unterschiedliche Bereiche wie beispielsweise Teilhabe und Mitbestimmung, Flexibilität und Routinen oder den Umgang mit Ressourcen neu zu gestalten. Aber auch strukturell verankerte Kooperationen mit der Freien Szene oder interkommunale Zusammenarbeit können Ziel eines Zukunftsvorhabens sein. Das konkrete Zukunftsvorhaben wird von den Geförderten erst in der Orientierungsphase erarbeitet.
Die inhaltliche Schwerpunktsetzung bestimmen die Geförderten selbst. Sie kann sich beispielsweise an ihren lokalen und spartenspezifischen Herausforderungen oder Potenzialen orientieren, aber auch im Prozess mit verschiedenen Stakeholdern entwickelt werden. Das Zukunftsvorhaben soll die Bedeutung der geförderten Einrichtungen für die Stadtgesellschaft erhöhen und besser erkennbar machen.
Nicht gefördert werden Ideen für künstlerische Projekte sowie Vorhaben, die ausschließlich der Effizienzsteigerung oder Prozessoptimierung dienen, oder die Konzeption oder Durchführung von kommunalen Kulturentwicklungsplänen.
Ein Zukunftsvorhaben wird von einer oder mehreren Kultureinrichtung(en) in Zusammenarbeit mit ihrem öffentlichen Träger oder Aufsichtsgremium erarbeitet. Mitarbeitende verschiedener Abteilungen der Kultureinrichtungen sind an der Entwicklung ebenso beteiligt wie Kulturpolitik, Kulturverwaltung und Akteur:innen der Stadtgesellschaft.
Um die geförderten Kultureinrichtungen, Verbünde und Kommunen bei der Entwicklung ihrer Zukunftsvorhaben fachlich zu unterstützen, werden im Rahmen des Programms regelmäßig Zukunftsforen (siehe unten) und Inspirationsreisen (siehe unten) veranstaltet.
Außerdem ermöglichen die Fördermittel den Geförderten beispielsweise die Hinzuziehung von Expert:innen, die Beauftragung von Prozessbegleiter:innen oder Workshops und Veranstaltungen vor Ort.
Nein, die Orientierungsphase dient dazu, das Zukunftsvorhaben zu entwickeln, aber (noch) nicht zu realisieren.
Die Kulturstiftung des Bundes plant, ab 2027 zusätzliche Mittel für die Fortführung des Programms und die Umsetzung von wegweisenden Zukunftsprojekten bereitzustellen. Die Teilnahme an der Realisierungsphase steht – nach Antragstellung und einer positiven Juryauswahl – sowohl den in der Orientierungsphase Geförderten als auch neuen Interessierten offen.
- Erstellung einer Situationsanalyse
- Entwicklung des Zukunftsvorhabens mit verschiedenen Stakeholder (z. B. Mitarbeitende verschiedener Abteilungen der Kultureinrichtung(en), Kulturpolitik, Kulturverwaltung, Akteur:innen der Stadtgesellschaft)
- Erarbeitung des gemeinsamen Innovationsprozesses
- Teilnahme an Zukunftsforen
- Teilnahme an Inspirationsreisen
Den genauen Projektverlauf planen die Antragsteller entsprechend ihren Zielen eigenständig.
Ja, alle erarbeiteten Zukunftsvorhaben werden im Rahmen des letzten Zukunftsforums Ende 2026 vorgestellt.
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Verbünde von Kultureinrichtungen und Kommunen als Trägerinnen von Kultureinrichtungen.
Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen, die vorrangig oder ausschließlich auf Bildung, Ausbildung oder Vermittlung zielen, sowie Interessensverbände, wissenschaftliche Bibliotheken oder Akteur:innen, die ausschließlich Projektförderungen erhalten.
Eine beantragende Kultureinrichtung
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- hat ihren Sitz in einer Kommune mit mehr als 100.000 Einwohner:innen (siehe unten);
- ist im Sinne des Programms eine Einrichtung der Sparten Darstellende Künste, Visuelle Künste, Literatur, Musik, eine spartenübergreifende Einrichtung, eine Stadtbibliothek oder ein kunst- oder kulturhistorisches Museum;
- wirkt aufgrund ihres Profils oder ihrer Größe modellhaft in die Stadt/ Region hinein;
- bespielt regelmäßig ein eigenes Haus (siehe unten);
- verfolgt ein künstlerisch-inhaltliches Programm;
- verfügt über technische und personelle Infrastruktur;
- befindet sich in öffentlicher Trägerschaft; alternativ ist eine Kommune, ein Bundesland, der Bund mit einer institutionellen Förderung am Betrieb oder Unterhalt beteiligt. Die Rechtsform der antragstellenden Einrichtung (z.B. Eigenbetrieb, Verein, Zweckverband, Stiftung, GmbH oder gGmbH) ist dabei unerheblich.
Ja, mehrere Kultureinrichtungen können als Verbund einen Antrag stellen. Als Verbünde gelten im Sinne des Programms Zusammenschlüsse verschiedener Kultureinrichtungen innerhalb einer Kommune oder über kommunale und Landesgrenzen hinweg. Dabei können Verbünde auch Kultureinrichtungen in Klein- und Mittelstädten einbeziehen, sofern mindestens eine beteiligte Einrichtung in einer Großstadt ansässig ist. Im Rahmen der Verbünde sind auch Kooperationen mit der Freien Szene aus der beteiligten Großstadt möglich.
Hat der Verbund keine eigene Rechtsform, bestimmen die Verbundpartner:innen eine der großstädtischen Kultureinrichtungen als Antragstellerin und Projektträgerin.
Darüber hinaus gelten die Voraussetzungen für beantragende Kultureinrichtungen.
Ja, Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner:innen sind antragsberechtigt. Kommunen beantragen die Förderung in ihrer Funktion als Trägerinnen von Kultureinrichtungen. Auch hier ist das Ziel des Förderprogramms die Entwicklung eines Zukunftsvorhabens für eine oder mehrere Kultureinrichtung(en) unter Beteiligung derselben.
Akteur:innen aus der Freien Szene können einen Antrag stellen, wenn sie die in den Fördergrundsätzen für das Programm definierten Kriterien für eine Kultureinrichtung erfüllen (siehe oben).
Im Rahmen der Verbünde sind zudem Kooperationen mit der Freien Szene aus der beteiligten Großstadt möglich und erwünscht.
Ja, das ist möglich.
Das Kriterium der „Großstadt“ richtet sich nach der beim Deutschen Städtetag angewandten Praxis aus Einwohnerzahl (> 100.000) und Sozialer Funktion als Oberzentrum. Als Grundlage gelten die Referenztabellen des BBSR zur Raumgliederung.
Die institutionelle Förderung meint eine Zuwendung zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers. Gefördert werden dementsprechend eine Institution und ihre Tätigkeit als Ganzes.
Das künstlerisch-inhaltliche Angebot einer antragsberechtigten Kultureinrichtung erfolgt in wiederkehrenden, nicht zu großen zeitlichen Abständen, an einem gebundenen Ort und ist über einen längeren Zeitraum nachweisbar. Die Kultureinrichtung wirkt aufgrund ihres kontinuierlichen Programms modellhaft in die Stadt/ Region hinein.
Während der Orientierungsphase veranstaltet das Programmbüro Übermorgen in Kooperation mit dem Institut für Kultur- und Medienmanagement der HfMT Hamburg und der Kulturstiftung des Bundes fünf zweitätige Zukunftsforen. Sie begleiten die Förderprojekte fachlich und fördern die Vernetzung und den Wissensaustausch unter den Beteiligten. Es werden u. a. Transformationswissen, Methodenkompetenz und gute Praxisbeispiele vermittelt. In verschiedenen Formaten bearbeiten die Teilnehmenden Themen wie Zukunftsorientierung und gestaltung, Inklusion und Teilhabe, neue Betriebsformen und Cultural Leadership, Kulturbauten und Infrastrukturen, Selbstverständnis und Rolle in der Stadtgesellschaft.
Die Zukunftsforen sind in der Regel nicht öffentlich. Die Teilnahme der Projektleitung sowie einer weiteren projektbeteiligten Person in gestaltender Funktion (Intendantin, Chefdramaturg, Kuratorin, Amtsleiter u.a.) ist verpflichtend.
Die Zukunftsforen finden voraussichtlich zwischen September 2025 und Dezember 2026 statt. Die Termine werden spätestens mit der Förderzusage bekanntgegeben.
Lediglich die Reise- und Übernachtungskosten für die Teilnahme an den Zukunftsforen werden von den Förderprojekten getragen. Es ist möglich die Ausgaben über die Fördermittel abzurechnen.
Geförderte erhalten die Möglichkeit, inspirierende Kulturorte in Deutschland und Europa zu besuchen. Die jeweils dreitägigen Gruppenreisen werden mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten angeboten und eröffnen neue Perspektiven auf Wirken, Selbstverständnis, Zukunftsorientierung und Organisation von Kultureinrichtungen. Verantwortungsträger:innen in Kultur, Verwaltung und Politik lernen europaweit innovative Modelle kennen, tauschen sich unterwegs über eigene Fragestellungen aus und entwickeln gemeinsam neue Strategien.
Die Teilnahme an den Exkursionen steht ausschließlich Mitwirkenden von Förderprojekten zur Verfügung.
Die dreitägigen Reisen finden voraussichtlich zwischen September 2025 und Oktober 2026 statt. Details zu Zielen und Organisation erhalten die Geförderten mit der Förderzusage.
Die Förderprojekte tragen die Reisekosten bis zum gemeinsamen Startpunkt der Inspirationsreise sowie von dort zurück. Die Ausgaben können aus den Fördermitteln abgerechnet werden.
Die Projektlaufzeit beginnt mit der Förderzusage im Juni 2025.
Der Vertragsschluss erfolgt in der Regel sechs Wochen, nachdem der Projektträger/ die Projektträgerin (der/ die für die Förderung ausgewählte Kultureinrichtung, Verbund oder Kommune) alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat. Eine Auszahlung der Fördermittel kann erst nach Vertragsschluss erfolgen.
Eine Förderung wird nur auf Grundlage eines Fördervertrags gewährt. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass der Start des Projekts und damit verbundene Ausgaben und Verpflichtungen vor Vertragsabschluss auf eigenes Risiko erfolgt.
Die Projektlaufzeit beginnt im Juni 2025 und endet am 31. Dezember 2026.
Um an dem Begleitprogramm, in Form von Zukunftsforen und Inspirationsreisen, teilnehmen zu können, ist die Projektlaufzeit für alle Geförderten vorgegeben.
Die Fördersumme beträgt 50.000 EUR je Antrag für die Orientierungsphase.
Gefördert werden projektbezogene Personal- und Sachausgaben.
Zuwendungsfähig sind z. B. zusätzlich entstehende Personalkosten, Kosten für die Hinzuziehung von Expert:innen, die Beauftragung von Prozessbegleiter:innen.
Nein, Sachleistungen und Leistungen, die aus dem laufenden Etat einer Institution getragen werden, können nicht im Kosten- und Finanzierungsplan aufgenommen werden. Dazu gehören neben den ständigen Mitarbeitenden z. B. die Bereitstellung von Veranstaltungsräumen, Technik, Unterkünften etc. Auch ehrenamtliche/ unentgeltliche Tätigkeiten – also Leistungen, für die keine Geldmittel fließen, sind ausgeschlossen.
Die Förderung von Baumaßnahmen und die Förderung von Projekten, die vornehmlich investive Maßnahmen tätigen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Nein, es müssen keine Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden.
In der Projektlaufzeit müssen die antragstellenden Einrichtungen allerdings eigene Ressourcen zur Realisierung des Vorhabens zur Verfügung stellen. Dies muss bei Antragstellung bestätigt werden.
Zur Vereinfachung des Auszahlungs- und Prüfverfahrens der Fördermittel ermöglichen wir die Erstattung von projektbezogenen Kosten nach Verauslagen durch die Projektträger im Wege der Verwendungsnachweisprüfung. Es ist aber weiterhin möglich im laufenden Projekt Mittelauszahlungen zu beantragen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Förderung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und den ggf. erforderlichen Rücktritt vom Fördervertrag und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten insbesondere die im Fördervertrag vereinbarten Regelungen, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Der Bundesrechnungshof ist gemäß §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.
- Projektleitung
- ein abteilungsübergreifendes Projektteam
- zeitliche und personelle Ressourcen für den Prozess (z. B. durch vorübergehende Reduzierung des Programms, Freistellung von Mitarbeitenden etc.)
Ja, zum einen wird die Antragstellerin gebeten, die zur Verfügung stehenden Ressourcen zu listen, und zum anderen wird um eine schriftliche Erklärung über Ressourceneinsatz und Projektteam der jeweiligen Hausleitung gebeten.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich mit dem ab 3. Dezember 2024 auf der Website von Bureau Ritter bereitgestellten Onlineformular. Zum Antragsportal geht es hier.
Kultureinrichtungen, Verbünde oder Kommunen können sich bis zum 14. März 2025, 20:00 Uhr ausschließlich über das Antragsportal bewerben. Es gilt das Sendedatum des Online-Formulars.
Die zum Antragsschluss vorliegenden Unterlagen entscheiden über die Förderfähigkeit des eingereichten Vorhabens. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Wir empfehlen dringend, den Antrag bereits vor dem Stichtag einzureichen, um etwaige Fragen noch im Voraus klären zu können und eventuelle Überlastungen des Datenservers zu vermeiden. Kalkulieren Sie bitte entsprechende Wartezeiten bei der Datenverarbeitung ein.
Ja, der Antrag kann zwischengespeichert und bis zum Bewerbungsschluss kontinuierlich bearbeitet werden.
a. ein Kurzprofil der antragsstellenden Kultureinrichtung(en) oder der antragstellenden Kommune;
b. eine Beschreibung der Ausgangssituation und Motivation der antragstellenden Kultureinrichtung(en) oder Kommune, die folgende Fragen beantwortet:
- Welche Herausforderungen bestehen für Sie gegenwärtig und welche erwarten Sie in fünf bis zehn Jahren?
- Was erhoffen Sie sich von der Teilnahme an der Orientierungsphase, was ist Ihre Motivation?
- Wie wollen Sie die Zukunftsorientierung, Vorstellungskraft und Inspiration der Beteiligten aktivieren? Was sehen Sie zur Inspiration vor?
- Wie wollen Sie in die Orientierungsphase einsteigen? Wie wollen Sie den Prozess der anderthalbjährigen Förderung gestalten?
- Welche zeitlichen und personellen Ressourcen stellen Sie für die Orientierungsphase zur Verfügung?
a. Unterzeichnete Erklärung der Antragstellerin;
b. Kosten- und Finanzierungsplan;
c. Erklärung der Hausleitung zur Verfügungsstellung von Ressourcen;
d. Falls zutreffend: Formlose Absichtserklärungen der Verbund-Partner:innen;
e. Falls zutreffend: Dossier mit den Kurzportraits der Partnereinrichtungen sowie relevanter Projektbeteiligter;
f. Optional: ein oder mehrere Unterstützungsschreiben von möglichen strategischen Partner:innen
Die Vorlagen für den Kosten- und Finanzierungsplan und die zu unterzeichnende Erklärung der Antragstellerin finden Sie im Downloadbereich der Webseite. Bitte beachten Sie, dass das jeweilige Formular vor dem Ausfüllen auf Ihrem Gerät abgespeichert werden muss. Alle weiteren Anlagen können formlos als PDF im Antragsportal hochgeladen werden.
Das Team des Programmbüros berät Sie individuell telefonisch oder auf Anfrage per Zoom. Bitte wenden Sie sich an kontakt@programm-uebermorgen.de.
Unter der Tel.Nr. +49 30 40 20 33 26 0 ist das Team Montag bis Freitag von 10 – 15 Uhr erreichbar.
An den folgenden Terminen werden digitale Informationsveranstaltungen angeboten, in denen das Programm vorgestellt wird und Ihre Fragen zur Antragstellung beantwortet werden:
14. Februar, 11 – 12 Uhr
5. März, 15 – 16 Uhr
Zur Teilnahme nutzen Sie bitte folgenden Zoom-Link:
https://us02web.zoom.us/j/83490942974
Meeting Teilnehmenden ID: 427970
Über die Auswahl der geförderten Anträge entscheidet eine unabhängige Fachjury, berufen durch die Kulturstiftung des Bundes. Die Jury berät in nichtöffentlicher Sitzung voraussichtlich im Mai 2025 über die Endauswahl.
Kriterien für die Auswahl der Geförderten sind:
- die nachvollziehbare Beschreibung von Potenzialen sowie Schwächen oder Herausforderungen der antragstellenden Einrichtung(en) oder Kommune gegenwärtig und künftig;
- die schlüssige Darstellung des angestrebten Vorhabens im Hinblick auf seine Notwendigkeit für die Zukunftsfähigkeit des/ der Geförderten;
- der beispielhafte Charakter der Herausforderungen und die Auseinandersetzung mit ihnen;
- die überzeugende Darstellung der Motivation und Bereitschaft, sich auf den angestrebten Veränderungsprozess einzulassen.
Die nichtöffentliche Jurysitzung findet voraussichtlich im Mai 2025 statt. Die Zu- und Absagen werden nach der Jurysitzung per E-Mail verschickt.
Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen, die vorrangig oder ausschließlich auf Bildung, Ausbildung oder Vermittlung zielen, sowie Interessensverbände, wissenschaftliche Bibliotheken oder Akteur:innen, die ausschließlich Projektförderungen erhalten.
Eine Förderung ist außerdem ausgeschlossen, wenn
- das Vorhaben nicht den Fördergrundsätzen entspricht,
- die Antragsfrist versäumt wurde,
- die Antragsunterlagen unvollständig sind oder das Online-Antragsportal nicht genutzt wurde,
- der Sitz der antragstellenden Kultureinrichtung oder Kommune nicht in Deutschland ist,
- das Vorhaben vor der Jurysitzung bereits begonnen hat oder vorher Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden.
Ein Anspruch auch Förderung besteht nicht.