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    Bureau Ritter

    Crellestr. 29-30
    10827 Berlin

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  1. E-Mail zur Antragsbearbeitung
  2. 1. Daten des/der Antragstellenden
  3. 2. Ansprechpersonen
  4. 3. Projektbeschreibung
  5. 4. Finanzierungs- & Auszahlungsplan
  6. 5. Nachweise & Dokumente
  7. 6. Erklärungen & Datenschutz
  8. 7. Speichern & Einreichen

Logo TANZPAKT & BKM

TANZPAKT Stadt-Land-Bund

Antrag zur Förderung

E-Mail zur Antragsbearbeitung

An diese E-Mail-Adresse wird nach Zwischenspeichern des Antrags der Link zur weiteren Bearbeitung geschickt. Bitte achten Sie darauf, dass alle Personen, die an der Antragsbearbeitung beteiligt sein sollen, Zugriff auf den entsprechenden E-Mail-Account haben.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre bisherigen Eintragungen mit einem Klick auf „Speichern“ (auf der letzten Seite des Formulars) zu sichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortzufahren. Hierfür tragen Sie bitte mindestens den Projekttitel, den Namen Ihrer Organisation (bzw. Vor- und Nachname bei Einzelperson) sowie die vertretungsberechtigte Person (inkl. E-Mail-Adresse) ein.

1. Antragstellerdaten

Selbstdarstellung der/des Antragstellenden (max. 2.000 Zeichen)*

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Exzellenzförderung handelt, die sich an etablierte Künstler:innen, Ensembles und Produktionsstrukturen mit internationaler Ausstrahlung sowie national und international profilierte Institutionen richtet. Ihre Darstellung sollte diesem Aspekt Rechnung tragen. Bitte fügen Sie entsprechende Links über bisherige Veranstaltungstätigkeiten ein (z.B. Website, Videos, Pressespiegel etc.). Zusätzliche Unterlagen zur Selbstdarstellung können unter „5. Nachweise & Dokumente“ hochgeladen werden.


2. Ansprechpersonen

Bitte geben Sie im Folgenden Kontaktdaten für die jeweiligen Ansprechpersonen an. Sollten diese identisch sein, füllen Sie bitte dennoch alle Felder aus.


Vertretungsberechtigte Person


Ansprechperson für verwaltungsmäßige Fragen

Ansprechperson für inhaltliche Fragen

3. Projektbeschreibung

Welchem Förderschwerpunkt ist Ihr Projekt zuzuordnen?*

Bitte Zutreffendes ankreuzen; Mehrfachnennung möglich

Haben Sie bereits eine TANZPAKT Stadt-Land-Bund Förderung erhalten?

Bitte Zutreffendes ankreuzen*

Wollen Sie im Rahmen Ihres Projekts mit anderen Institutionen/Organisationen zusammenarbeiten? (max. 2.000 Zeichen)*

Bitte nennen Sie die Namen der betreffenden Institutionen/Organisationen und beschreiben Sie die geplante Kooperation. Laden Sie die Absichtserklärungen Ihrer Partner:innen unter „5. Nachweise & Dokumente“ hoch.

Synopsis*

Bitte fassen Sie die wichtigsten Aspekte Ihres beantragten Projekts in knapper Form zusammen (ca. 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)

Ausführliche Darstellung des geplanten Projekts (max. 12.000 Zeichen)*

Beschreiben Sie Ihr geplantes Vorhaben und orientieren Sie sich dabei an folgenden Aspekten und Fragen:

  • Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag bei TANZPAKT stellen: Schildern Sie die Ausgangslage, auf der Motivation und Idee Ihres Vorhabens basieren.
  • Wenn Sie Mittel für die Weiterentwicklung einer bereits geförderten Maßnahme beantragen: Nehmen Sie auf Basis des oben beschriebenen Status Quo eine Reflektion und Bewertung der bisherigen Arbeit vor und legen Sie dar, was Sie darüber hinaus mit einer erneuten Förderung erreichen wollen.
  • Legen Sie die konkrete Umsetzung Ihres Projekts dar, beschreiben Sie die geplanten Aktivitäten, die sie gemeinsam mit Ihren Partnerinstitutionen umsetzen wollen, und skizzieren Sie den groben zeitlichen Ablauf.
  • Inwiefern werden durch Ihr Vorhaben neue Arbeitsfelder erschlossen bzw. bestehende Aktivitäten qualitativ weiterentwickelt?
  • Welche Zielgruppen profitieren von Ihren geplanten Aktivitäten und warum?
  • Beschreiben Sie die von Ihnen geplanten Vermittlungsmaßnahmen.
  • Stellen Sie zudem kurz den erhofften Impact der erfolgreichen Durchführung Ihres Projektes dar.
  • Beschreiben Sie ggf. Ihre geplanten Maßnahmen für den Abbau von Barrieren für Projektteilnehmende als auch Zuschauende.

Stellen Sie die Relevanz Ihres Vorhabens für die Zielsetzung des Förderprogramms TANZPAKT Stadt-Land-Bund dar.*

Legen Sie dar, inwiefern das Projekt auf Ergebnisse abzielt, die über das Interesse der Partner:innen und direkten Teilnehmer:innen hinausgehen und sich potenziell langfristig auswirken z. B. hinsichtlich der Entwicklung der Tanzszene in ihrer Kommune und/ oder in ihrem Bundesland oder die Sichtbarkeit von Tanz in der (lokalen) Öffentlichkeit (max. 1.500 Zeichen)

Inhaltliche Schwerpunkte der beantragten Maßnahme*

Bitte Zutreffendes ankreuzen; Mehrfachnennung möglich

Bitte spezifizieren Sie*

Projektlaufzeit*

Frühestmöglicher Projektbeginn: 15. November 2025, Projektende: spätestens 30. Juni 2030. Bitte beachten Sie, dass die Mindestlaufzeit grundsätzlich 36 Monate betragen soll. Die Projektlaufzeit umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung.

4. Finanzierungs- & Auszahlungsplan

Finanzierungsplan für das beantragte Projekt*

Konstitutiver Bestandteil des Antrags ist ein detaillierter Finanzierungsplan, der die Gesamtausgaben und -einnahmen des Projekts darstellt. Bitte beachten Sie, dass die Kosten im einzureichenden detaillierten Finanzierungsplan nach Haushaltsjahren aufzuschlüsseln sind und dass die Gesamtausgaben und -einnahmen ausgeglichen sein müssen.
Nutzen Sie hierfür ausschließlich die Excel-Vorlage, die Sie im Downloadbereich auf www.bureau-ritter.de finden. Für wichtige Hinweise zur Erstellung Ihres Finanzierungsplans finden Sie dort auch den Leitfaden zur Erstellung des Finanzierungsplans sowie die FAQs.

Geben Sie hier die im Finanzierungsplan ausgewiesene Gesamtsumme der Projektausgaben sowie die Kofinanzierung und sonstige Einnahmen an. Die Kofinanzierung durch Kommunen, Länder und ggf. weitere Förderer muss grundsätzlich mindestens genauso hoch sein wie die bei TANZPAKT Stadt-Land-Bund beantragte Fördersumme. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden. Eigenmittel sowie ungesicherte Drittmittel wie z.B. Eintrittseinnahmen können nicht zur Berechnung des Kofinanzierungsanteils herangezogen werden. Etwaige Sachleistungen oder andere unbare Leistungen der Antragstellenden können nicht zur Kofinanzierung herangezogen, jedoch im Finanzierungsplan (siehe Blatt „Unbare Leistungen“) ausgewiesen werden. Bitte laden Sie die Bestätigung Ihrer Kofinanzierung sowie den detaillierten Finanzierungsplan unter „5. Nachweise & Dokumente“ hoch.

Das Mindestvolumen der beantragten Fördersumme muss in der Regel für neue Vorhaben 90.000 Euro betragen und darf grundsätzlich eine Höchstsumme von 600.000 Euro nicht übersteigen. Für die Weiterentwicklung bereits geförderter TANZPAKT-Projekte beträgt die Antragssumme grundsätzlich maximal 300.000 Euro. Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihres Finanzierungsplans, dass die bei TANZPAKT Stadt-Land-Bund beantragte Fördersumme zu gleichen Teilen auf die einzelnen Haushaltsjahre der Projektlaufzeit verteilt werden muss. Nicht benötigte Mittel können ins jeweils folgende Haushaltsjahr übertragen werden.

Ausgaben:

Zusammenfassung des detaillierten Kostenplans aus der Anlage nach den Hauptpositionen Honorare und Gehälter, Sachausgaben, Reisen/Transporte sowie ggf. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Investive Maßnahmen und Maßnahmen für den Abbau von Barrieren.

Einnahmen:

Zusammenfassung des detaillierten Kostenplans aus der Anlage nach den Hauptpositionen gesicherte Drittmittel Land, gesicherte Drittmittel Kommunen, gesicherte Drittmittel weiterer Förderer, ungesicherte Drittmittel, Eigenmittel und beantragte Förderung TANZPAKT Stadt-Land-Bund.

Hinweis: Sollten sich während der Antragsphase Änderungen ergeben, wenden Sie sich bitte an Bureau Ritter. Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist.

Auszahlungen der beantragten Förderung*

Bitte füllen Sie die entsprechenden Felder beginnend mit dem Jahr Ihres Projektstarts aus. Die bei TANZPAKT Stadt-Land-Bund beantragte Fördersumme muss zu gleichen Teilen auf die einzelnen Haushaltsjahre der Projektlaufzeit verteilt werden. Nicht benötigte Mittel können ins jeweils folgende Haushaltsjahr übertragen werden. Bitte beachten Sie, dass alle Projekte eine Regellaufzeit von 36 Monaten haben sollen und bis zum 30. Juni 2030 abgeschlossen sein müssen.

5. Nachweise & Dokumente

a) Anlagen:

Bitte laden Sie hier folgende Anlagen hoch:

(Pflichtanlagen sind mit * gekennzeichnet)

  • Scan (als PDF) der Erklärungen des/der Antragstellenden mit Datenschutzerklärung und der Unterschrift der vertretungsberechtigten Person (bitte nutzen Sie das von uns zur Verfügung gestellte Dokument im Download-Bereich auf: Bureau Ritter – TANZPAKT)*
  • Detaillierter Finanzierungsplan als offene Excel-Datei (bitte benutzen Sie ausschließlich die von uns im Downloadbereich [s.o.] zur Verfügung gestellte Vorlage).*
  • Absichtserklärung(en) Kofinanzierung (bitte nutzen Sie auch hier die von uns zur Verfügung gestellte Vorlage s.o.)*
  • Formlose Absichtserklärungen der institutionellen Partner (Kooperationen)
  • Dossier mit den Kurzportraits der Partnerinstitutionen sowie relevanter Projektbeteiligter (max. 3 DIN A4-Seiten)
  • b) Zusätzlich Unterlagen

    Dem Antrag können formlos zusätzlich maximal drei weitere Anlagen beigefügt werden wie z.B.
    Pressespiegel, Begleit- und/oder Empfehlungsschreiben der kofinanzierenden Institutionen. Bereits geförderte Projekte können z.B. vorliegende Evaluierungen beifügen.

    6. Erklärungen & Datenschutz

    a.) Erklärungen des/der Antragstellenden (bitte ankreuzen)

    b.) Bereitstellung von Daten/Datenschutzerklärung (bitte ankreuzen)

    Zum Zweck der Antragsbearbeitung, Durchführung, Prüfung, Evaluierung der Förderprojekte sowie im Rahmen der Veröffentlichung der geförderten Maßnahmen speichert, verarbeitet und übermittelt Bureau Ritter gUG (haftungsbeschränkt) – im Folgenden Bureau Ritter – personenbezogene Daten der Antragstellenden.

    Hinweis zum Datenschutz:

    Bureau Ritter erhebt personenbezogene Daten angesichts der rechtlichen Verpflichtungen nach Art. 6 Abs. 1. lit. a, b, c & f DSGVO. Die Daten werden nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit den dazugehörigen Auflagen erhoben, archiviert und zu einem späteren Zeitpunkt gelöscht. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte, soweit dies nicht zur Erfüllung der Rechenschaftspflichten von Bureau Ritter gegenüber der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder zur sonstigen eigenen Rechnungsprüfung unerlässlich ist.

    Folgende personen- und projektbezogenen Daten werden bei Antragstellung erhoben:

  • Vor- und Nachname des/r Antragsteller:in bzw. Name der Institution sowie Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Vor- und Nachname des/r Projektansprechpartner:innen sowie deren/dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Projekttitel, Förderzeitraum, Finanzierungsplan
  • Beantragte Fördersumme sowie ggf. Höhe der bereitgestellten Eigenleistungen
  • Wir speichern Ihre Bestandsdaten und Antragsunterlagen 5 Jahre ab Abgabe des Verwendungsnachweises an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gemäß ANBest-P Nr. 6 Abs. 6.5. Bei geförderten Projekten kann die Speicherung bestimmter Daten aufgrund gesetzlicher Dokumentationspflichten bis zu 10 Jahre betragen.

    Sie können Ihre Einwilligung verweigern oder jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder von Bureau Ritter die Löschung Ihrer Daten verlangen, sofern dem keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Bei Verweigerung der Einwilligung kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Sollten Sie im Falle eines Widerrufs dieser Einwilligung bereits einen Zuwendungsvertrag erhalten haben, muss dieser aufgehoben werden. Der/die Antragsteller:in informiert seine/ihre betroffenen Vertragspartner:innen über die oben beschriebene Nutzung der Daten. Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen bleiben unberührt.

    Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bzw. deren Berichtigung durch uns zu verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.

    Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist

    Bureau Ritter gUG (haftungsbeschränkt)
    Crellestraße 29/30, 10827 Berlin
    Telefon: +49 (0)30 40 20 33 20
    E-Mail: datenschutz@bureau-ritter.de



    7. Speichern & Einreichen

    Sie haben die Möglichkeit, Ihre bisherigen Eintragungen mit einem Klick auf „Speichern“ zu sichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortzufahren. Mit einem Klick auf „Förderantrag einreichen“ ist die Beantragung abgeschlossen; Änderungen sind dann nicht mehr möglich.

    Tragen Sie bitte mindestens den Projekttitel, den Namen Ihrer Organisation (bzw. Vor- und Nachname bei Einzelkünstler:in) sowie die vertretungsberechtigte Person (inkl. E-Mail-Adresse) ein, um den Antrag zu speichern.

    Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder (*) aus, um den Antrag einzureichen.

    Hinweis: Nur vollständige und bis zum 30. September 2025, 18:00 Uhr eingereichte Anträge gelten als formal ordnungsgemäß gestellt.

     

     

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