TANZPAKT Stadt-Land-Bund
TANZPAKT Stadt-Land-Bund
Ein Erfolgsmodell für Kulturföderalismus
Neue Ausschreibungen 2025-2030
Das 2017 aufgelegte Matchfunding-Programm gilt als ein für alle Kunstsparten beispielhaftes Fördermodell für einen gelungenen Kulturföderalismus. Ziel der Exzellenzförderung ist eine nachhaltige künstlerische wie strukturelle Stärkung der Kunstform Tanz. Entwickelt in enger Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen ermöglicht der Förderfonds langfristige Kooperationen und innovative Entwicklungskonzepte, von denen Tanzschaffende im gesamten Bundesgebiet profitieren. Die mehrjährige Förderung richtet sich an Künstler:innen, Ensembles, Produktionsstrukturen sowie Netzwerke und ermöglicht ihnen mittelfristige Planungssicherheit.
TANZPAKT Stadt-Land-Bund wird gemeinsam durch die gemeinnützige Kulturorganisation Bureau Ritter (Förderfonds) und den Dachverband Tanz Deutschland (kulturpolitischer Dialog) umgesetzt, beratend begleitet durch ein Kuratorium mit Vertreter:innen des Deutschen Städtetags, der Kulturministerkonferenz, des Bundes und der Tanzszene.
Externe Evaluierungen haben die außerordentliche Wirksamkeit und beeindruckende Reichweite des Förderprogramms in jeder Hinsicht bestätigt.
Förderperiode 2017-2025
Seit dem Start des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien mit jährlich 1,125 Mio. Euro ausgestatteten Programms wählte die Jury 28 Strukturmaßnahmen aus, die mit Förderungen von bis zu 600.000 Euro den Tanz in Städten, Ländern und Regionen ganz wesentlich stärken.
In drei Ausschreibungsrunden vergab Bureau Ritter als Träger des Fonds bisher insgesamt rund 8,2 Mio. Euro, die beteiligten Kommunen, Bundesländer und weiteren Förderer stellten Ko-Finanzierungsmittel in Höhe von rund 11,6 Mio. Euro bereit: ein eindrucksvolles Ergebnis der Hebelwirkung von TANZPAKT Stadt-Land-Bund und ein großer finanzieller Impact für die Tanzszene in Deutschland.
Kulturverwaltungen, Ministerien und der Bund haben miteinander vertrauensvoll Strategien entwickelt, um die Tanzschaffenden auch während der Corona-Krise zu unterstützen. Dazu diente im Jahr 2021 die zum ersten Mal ermöglichte Anschlussförderung für bereits geförderte TANZPAKT-Projekte. Die erneute Antragstellung für wesentliche Weiterentwicklungen soll auch in Zukunft zulässig sein.
Weitere detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Webseite von
+++ Nächste Ausschreibung ab Februar 2025 +++
Ausschreibungsverfahren Förderperiode 2025-2030
Mit dem Haushaltsbeschluss 2024 stellte die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien weitere Mittel in Höhe von 5.625 Mio. Euro für die Fortsetzung von TANZPAKT Stadt-Land-Bund bereit. Im Förderzeitraum 2025-2030 können somit zwei weitere Ausschreibungsrunden realisiert werden.
Das Förderprogramm zur Exzellenzförderung im Tanz richtet sich bundesweit an etablierte Künstler:innen, Ensembles und Produktionsstrukturen mit internationaler Ausstrahlung. Darüber hinaus werden Institutionen adressiert, die national herausragende und innovative Entwicklungskonzepte erarbeiten. Ziel ist die Realisierung wegweisender Projekte, die zur künstlerischen wie strukturellen Weiterentwicklung und Profilierung der Kunstform Tanz in Deutschland beitragen. Neben der Förderung neuer Vorhaben wird es auch den bereits im Rahmen des Programms geförderten Projekte ermöglicht, Mittel für die Weiterentwicklung ihrer bisher realisierten Konzepte zu beantragen.
TANZPAKT Stadt-Land-Bund unterstützt mehrjährige Projekte mit einer Regellaufzeit von 36 Monaten, deren Förderung sich aus einer Finanzierung durch den Bund und einer Ko-Finanzierung in mindestens gleicher Höhe durch Kommunen, Länder und ggf. weitere Förderer im Matchfunding zusammensetzt. Die Antragssumme beträgt in der Regel für neue Vorhaben mindestens 90.000 Euro und maximal 600.000 Euro und für die Weiterentwicklung bereits geförderter TANZPAKT-Projekte maximal 300.00 Euro. Die Förderung wird in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung ausgereicht.
Für die Förderung gilt in der Regel das Prinzip der Zusätzlichkeit. Dies bedeutet, dass die Projektinhalte zusätzlich zu bereits laufenden und etablierten Vorhaben entwickelt werden sollen (z. B. die Erschließung neuer Arbeitsfelder oder die qualitative Weiterentwicklung bestehender Aktivitäten). Wünschenswert ist darüber hinaus, dass die ko-finanzierenden Institutionen zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen. Es ist jedoch auch zulässig, bestehende mehrjährige Förderungen einzubringen. Das Einbringen von Einzelprojektförderungen ist dagegen ausgeschlossen.
Wesentlich für die Auswahl der Förderprojekte durch eine unabhängige Fachjury sind die Qualität und Realisierbarkeit des eingereichten Projekts sowie seine Relevanz für die Ziele des Förderprogramms.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine verbindlichen Daten genannt werden. Dies ist der voraussichtliche Zeitplan:
Ausschreibung 2025:
- Bewerbungsstart: ab Februar 2025
- Antragsschluss: im September 2025
- Jurysitzung: im Oktober 2025
- Möglicher Projektstart: ab November 2025 mit einer Regellaufzeit von 36 Monaten
- Projektende: spätestens 30. Juni 2030
Ausschreibung 2026:
- Bewerbungsstart: ab November 2026
- Antragsschluss: ab April 2027
- Jurysitzung: ab Juni 2027
- Möglicher Projektstart: ab Juli 2027
- Projektende: spätestens 30. Juni 2030
Die genauen Daten werden zeitnah ergänzt.
Anträge können für Vorhaben der folgenden Themenbereiche gestellt werden, eine Kombination der Teilbereiche T1, T2 und T3 ist dabei wünschenswert. Bitte beachten Sie, dass es jeweils nur eine:n Antragsteller:in pro Projekt geben darf.
T1 Exzellenzförderung für die Entwicklung herausragender Ensembles, Künstler:innen-Kooperativen und Einzelkünstler:innen mit internationaler Ausstrahlung
Ziel: Stärkung der künstlerischen Qualität
Herausragenden Künstler:innen und Ensembles wird ermöglicht, die Qualität ihrer Arbeit durch Planungssicherheit zu erhöhen. Gefördert werden die Erweiterung des künstlerischen Spektrums sowie der Aufbau neuer und / oder die Ausweitung bestehender Aktivitätsfelder (z. B. Audience Development, Vermittlungsprojekte, künstlerische Forschung, Weiterbildung), um den Tanz als eigenständige Kunstform zu profilieren.
Antragsberechtigt sind freie Ensembles, Kollektive und künstlerische Teams, Einzelkünstler:innen, die kontinuierlich national und international präsent sind, sowie die Ensembles der Stadt- und Staatstheater.
T2 Exzellenzförderung für national / international agierende Produktionsstrukturen und Spielstätten
Ziel: Stärkung und Ausbau von Rahmenbedingungen
Profilierten national wie international agierenden und vernetzten Produktionsstrukturen und Spielstätten für den Tanz wird ermöglicht, ihre Exzellenz in spezifischen Arbeitsfeldern des Tanzes weiterzuentwickeln. Ebenso wird die Erschließung neuer Arbeitsfelder (z. B. Förderung des Aufbaus von Managementstrukturen für Künstler:innen, der künstlerischen Forschung, des Mid Career Sektors oder der Produktionsbedingungen von international etablierten Künstler:innen), die für die Entwicklung des Tanzes insgesamt wegweisend sind, unterstützt.
Antragsberechtigt sind Produktionsorte, choreografische Zentren, Spielstätten, Theaterhäuser, Stadt- und Staatstheater, produzierende Festivals, Produktionsplattformen, Produktionsbüros sowie Initiativen zur Entwicklung neu entstehender Infra- und Produktionsstrukturen für den Tanz mit nachgewiesener Kontinuität und nationaler / internationaler Sichtbarkeit in der Produktion und Präsentation künstlerischer Projekte.
T3 Exzellenzförderung für die Erarbeitung und Durchführung kooperativer Tanz-Entwicklungskonzepte
Ziel: Stärkung und Ausbau nachhaltiger Synergieeffekte
Akteur:innen und Strukturen der Tanzszene – von der Ausbildung über Ensembles und Spielstätten bis hin zu Vermittlung und Wissenschaft sowie Kulturverwaltungen – wird ermöglicht, ihre jeweilige Expertise in wegweisende, zur Exzellenz führende Kooperationen einzubringen. Die so geschlossenen Bündnisse tragen zur wesentlichen Stärkung des Potentials der Partner:innen und des Tanzes insgesamt bei. Gefördert werden sollen städtische, regionale bzw. bundesweite Kooperationen. Besonders begrüßenswert sind Projekte, die die Sichtbarkeit und den Zugang zu Tanz auch in bislang tanzfernen Regionen ermöglichen.
Antragsberechtigt sind Bündnisse aus u.a. Produktionsstrukturen, Institutionen, Stadt- und Staatstheatern, Künstler:innen, weiteren Akteur:innen und öffentlichen Förderern.
Für die Beantragung gelten die folgenden Kriterien:
- Antragstellende müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben bzw. der Sitz der beantragenden Organisation muss in Deutschland sein.
- Für die Förderung gilt in der Regel das Prinzip der Zusätzlichkeit. Dies bedeutet, dass die Projektinhalte zusätzlich zu bereits laufenden und etablierten Vorhaben entwickelt werden sollen. Für die bereits über TANZPAKT Stadt-Land-Bund geförderten Projekte soll die Weiterentwicklung ihrer bisher realisierten Konzepte im Vordergrund stehen.
- Die Antragsumme beträgt in der Regel mindestens 90.000 Euro und maximal 600.000 Euro für neue Vorhaben und maximal 300.000 Euro für die Weiterentwicklung bereits geförderter TANZPAKT-Projekte.
- Für die Ko-Finanzierung durch Kommunen bzw. Länder und ggf. weitere Förderer müssen grundsätzlich Mittel in mindestens gleicher Höhe wie die beantragte Bundesförderung eingebracht werden.
- Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel 36 Monate. Alle Fördermaßnahmen müssen bis spätestens 30. Juni 2030 abgeschlossen sein.
- Das Projekt muss im Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden.
- Es muss eine professionelle Infrastruktur zur Umsetzung des Förderprojekts bestehen.
- Wünschenswert ist darüber hinaus, dass die ko-finanzierenden Institutionen zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen. Es ist jedoch auch zulässig, bestehende mehrjährige Förderungen einzubringen. Das Einbringen von Einzelprojektförderungen ist dagegen ausgeschlossen.
- Die Absichtserklärungen aller beteiligten Partnerinstitutionen müssen vorliegen.
Darüber hinaus sind Antragstellende angehalten, angemessene Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Die empfohlene Höhe von Honoraren für freischaffende Akteur:innen der darstellenden Künste orientiert sich an den vom BDFK festgesetzten Untergrenzen, die nicht unterschritten werden sollen. Für das Arbeitsentgeld von Beschäftigten gilt der gesetzlich vorgegebene Mindestlohn nach §1 MiLoG.
In die Bewertung des beantragten Vorhabens fließen u. a. folgende Kriterien ein:
- die Relevanz des Projekts für die Ziele des Förderprogramms
- die Qualität und Realisierbarkeit des eingereichten Projekts
- die qualitative Weiterentwicklung bestehender Aktivitäten und / oder die Erschließung neuer Arbeitsfelder
- der Modellcharakter des beantragten Vorhabens
- die künstlerische Qualität und Exzellenz der bisherigen Arbeit der Antragstellenden und ggf. der Partner:innen
- die Qualität der Vernetzung der Antragstellenden
- die Entwicklung von wirksamen Maßnahmen zur Generierung neuer Zielgruppen
- die Durchführung effektiver Vermittlungsformate
- die überregionale Sichtbarkeit der Projektergebnisse
- der Abbau von Zugangshürden für Projektteilnehmende wie auch Zuschauende im Sinne eines erweiterten Inklusionsbegriffs
- bei Beantragung von Mitteln für die Weiterentwicklung bereits geförderter Projekte: die überzeugende Darstellung der Qualität und Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen hinsichtlich der formulierten Projektziele und -inhalte.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
- die Finanzierung des Projekts keine gesicherte Ko-Finanzierung aufweist.
- das Projekt nicht den Förderkriterien entspricht.
- die Antragsfrist versäumt wurde.
- die Antragsunterlagen unvollständig sind oder das Online-Antragsportal nicht genutzt wurde.
- der (Wohn)Sitz der antragstellenden Person / Institution nicht in Deutschland ist.
- das Projekt vor der Jurysitzung bereits begonnen hat oder vorher Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden.
- das Projekt aus anderen Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert wird.
Die Antragstellung ist ausschließlich über das Antragsportal von Bureau Ritter möglich. Die Registrierung ist voraussichtlich ab Februar 2025 möglich. Der Antrag kann bis zum Bewerbungsschluss kontinuierlich bearbeitet werden.
Die Besetzung der Jury wird mit Start des Bewerbungsverfahrens voraussichtlich im Februar 2025 bekanntgegeben.
Aufgrund der Komplexität des Förderprogramms wird empfohlen, vor der Einreichung von Projektanträgen einen Beratungstermin in Anspruch zu nehmen.
Die Mitarbeiterinnen des TANZPAKT-Teams von Bureau Ritter beantworten gerne alle Fragen zu inhaltlichen wie auch budgetären Aspekten der Antragstellung. Beratungen nach Terminvereinbarung können persönlich, via Video oder telefonisch erfolgen.
Projektleitung Förderfonds
Riccarda Herre
T. +49 (0)30 40 20 33 22 1
r.herre@bureau-ritter.de
Isabel Niederhagen
T. +49 (0)30 40 20 33 22 2
i.niederhagen@bureau-ritter.de
Projekt- und Finanzmanagement
Rebekka Mauser
T. +49 (0)30 40 20 33 22 8
r.mauser@bureau-ritter.de
Allgemeine Anfragen
tanzpakt@bureau-ritter.de
Die Mitarbeiter:innen des TANZPAKT-Teams des Dachverband Tanz Deutschland beraten bei Konzeptentwicklung, z. B. indem eventuelle Defizite und Potentiale des Tanzes vor Ort definiert werden und gemeinsam überlegt wird, welche Formen der Stärkung des Tanzes im Sinne des Förderprogramms dringend benötigt werden (z. B. Infrastrukturentwicklung, Räume für den Tanz, Entwicklung der Projektförderung, Audience Development, Management, etc .).
Projektleitung Kulturpolitischer Dialog
Nicola von Stillfried
T. +49 (0)30 37 44 33 92
M. +49 (0)176 71 20 04 99
Fax +49 (0)30 68 07 50 36
n.stillfried@dachverband-tanz.de
Die für die Antragstellung notwendigen Formulare und verbindlichen Vorlagen werden mit Start des Bewerbungsverfahrens im Februar 2025 zur Verfügung gestellt.
TANZPAKT Stadt-Land-Bund schafft Veränderung
Trailer 1.9.2022
Anlagen zum Fördervertrag
Unter den folgenden Links finden Sie die Anlagen zum Fördervertrag der 3. Förderrunde von TANZPAKT Stadt-Land-Bund. Bitte beachten Sie bei der Umsetzung der Maßnahme die vorgegebenen Leitlinien:
- Anlage ANBest-P (Stand 13.06.2019)
- Anlage BVA-Merkblatt zum BRKG (Stand 01.01.2020)
- Anlage BKM-Verfahrensrichtlinie zur Bewirtungspraxis (vom 08.10.2009)
- Anlage BKM-Merkblatt Grundzüge der Vergabe (Stand 01.06.2018)
- Anlage Leitfaden für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Stand 15.09.2022)
- Anlage Leitfaden für Presse und Öffentlichkeitsarbeit für selbständige Künstler:innen (Stand 15.09.2022)
- Anlage Rundschreiben des BMI (Bahnnutzung i.V.m. Klimaschutz) (Stand 21.01.2020)
- Anlage Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention (Stand 30.07.2004)
Vorlagen zur Durchführung der Maßnahme
Unter den folgenden Links finden Sie relevante Formulare für die Durchführung Ihrer geförderten Maßnahme. Bitte beachten Sie, dass das jeweilige Formular vor dem Ausfüllen auf Ihrem Gerät abgespeichert werden muss.
Bureau Ritter realisiert TANZPAKT Stadt-Land-Bund in kooperativer Trägerschaft mit dem Dachverband Tanz Deutschland. Als Trägerin des Förderfonds ist die Bureau Ritter gUG für dessen Konzeption, Ausgestaltung und Durchführung sowie für die Beratung der Förderprojekte verantwortlich. Der Dachverband ist als kulturpolitischer Träger für die Beratung, Information und den Dialog sowie für eine nachhaltige Zusammenarbeit von Kommunen, Ländern und dem Bund zuständig.
Sie haben Fragen zur Antragstellung oder zu Ihrem geförderten Projekt?
Sie möchten sich hinsichtlich einer Antragstellung beraten lassen oder haben Fragen, die sich während des Förderzeitraums Ihres bewilligten Projekts ergeben? Dann sind die Bureau Ritter Mitarbeiterinnen aus dem TANZPAKT-Team Ihre Ansprechpartnerinnen:
Projektleitung Förderfonds
Riccarda Herre
T. +49 (0)30 40 20 33 22 1
r.herre(at)bureau-ritter.de
Isabel Niederhagen
T. +49 (0)30 40 20 33 22 2
i.niederhagen(at)bureau-ritter.de
Projekt- und Finanzmanagement
Rebekka Mauser
T. +49 (0)30 40 20 33 22 8
r.mauser(at)bureau-ritter.de
Allgemeine Anfragen
tanzpakt(at)bureau-ritter.de
Sie haben Fragen zur kulturpolitischen Beratung?
Ziel der kulturpolitischen Beratung ist es, nachhaltige und zur Exzellenz geeignete Konzepte auf den Weg zu bringen, mittel- und langfristig in den Kommunen und Ländern eine strukturelle Stärkung des Tanzes sowie die Verstetigung des Förderprogramms zu erreichen.
Der Dachverband Tanz Deutschland bietet Beratung in folgenden Bereichen an:
- Aufbau von Projektpartnerschaften
- Dialog von Tanzszene und öffentlichen Förderern
- Moderation und Begleitung des Prozesses mit den am Projekt beteiligten Partner:innen bis zur Konzeptentwicklung
- Strategische Beratung zur Stärkung der Tanzszene vor Ort und in den Bundesländern
- kulturpolitische Kommunikation in Städten, Ländern und mit dem Bund
Die Beratung erfolgt in:
- Einzelberatungen (auf Anfrage)
- Workshops mit der Tanzszene und öffentlichen Förderern oder ggf. mit den bereits für ein Projekt gefundenen Partner:innen
- Informationsveranstaltungen, die als lokale, regionale oder bundesweite Treffen ausgerichtet werden
Dachverband Tanz Deutschland
Projektleitung Kulturpolitischer Dialog
Nicola von Stillfried
T. +49 (0)30 37 44 33 92
M. +49 (0)176 71 20 04 99
Fax +49 (0)30 68 07 50 36
n.stillfried(at)dachverband-tanz.de
gefördert durch: