TANZPAKT Stadt-Land-Bund unterstützt mehrjährige Projekte, deren Förderung sich aus einer Finanzierung durch den Bund und einer Ko-Finanzierung in mindestens gleicher Höhe durch Kommunen, Länder und ggf. weitere Förderer im Matchfunding zusammensetzt.
Der Förderfonds TANZPAKT Stadt-Land-Bund umfasst die folgenden Förderschwerpunkte, eine Kombination aus T1, T2 und T3 ist dabei wünschenswert:
- T1 Exzellenzförderung für die Entwicklung herausragender Ensembles, Künstler:innen-Kooperativen und Einzelkünstler:innen mit internationaler Ausstrahlung
- T2 Exzellenzförderung für national / international agierende Produktionsstrukturen und Spielstätten
- T3 Exzellenzförderung für die Erarbeitung und Durchführung kooperativer Tanz-Entwicklungskonzepte
Antragstellende müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben bzw. der Sitz der beantragenden Organisation muss in Deutschland sein. Antragsberechtigt sind – je nach Themenschwerpunkt – freie Ensembles, Kollektive und künstlerische Teams, Einzelkünstler:innen, Ensembles der Stadt- und Staatstheater, Bündnisse verschiedener Akteur:innen der Tanzszene und Bündnisse von Tanzschaffenden und öffentlichen Förderern (z. B. Kommunen), Produktionsorte, choreografische Zentren, Spielstätten, Theaterhäuser, produzierende Festivals, Produktionsplattformen, Produktionsbüros sowie Initiativen zur Entwicklung neu entstehender Infra- und Produktionsstrukturen für den Tanz.
Ja, neben der Förderung neuer Vorhaben wird es auch den bereits im Rahmen des Programms geförderten Projekte ermöglicht, Mittel für die Weiterentwicklung ihrer bisher realisierten Konzepte zu beantragen.
Frühestmöglicher Projektbeginn für Vorhaben der Ausschreibung im Jahr 2025 ist der 15. November 2025. Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf Förderung durch TANZPAKT Stadt-Land-Bund erst mit Abschluss des Fördervertrags besteht.
Das Projektende für die Fördermaßnahmen beider Ausschreibungsrunden ist spätestens am 30. Juni 2030.
In der Regel soll die Laufzeit des beantragten Projektvorhabens 36 Monate betragen.
Das Volumen der beantragten TANZPAKT-Fördersumme für neue Vorhaben muss in der Regel mindestens 90.000 Euro betragen und darf eine Höchstsumme von 600.000 Euro nicht übersteigen.
Für bereits im Rahmen von TANZPAKT Stadt-Land-Bund geförderte Projekte gilt in der Regel eine Höchstsumme von 300.000 Euro.
Eine Förderung durch TANZPAKT Stadt-Land-Bund setzt eine Ko-Finanzierung durch Kommunen und / oder Länder und / oder weitere Förderer voraus. Die Gesamtsumme der gesicherten Ko-Finanzierung muss grundsätzlich mindestens genauso hoch sein wie die beantragte TANZPAKT-Fördersumme. Es ist wünschenswert, dass die ko-finanzierenden Institutionen zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen. Es ist jedoch auch zulässig, bestehende mehrjährige Förderungen einzubringen. Das Einbringen von Einzelprojektförderungen ist dagegen ausgeschlossen.
Ungesicherte Drittmittel wie z. B. Eintrittseinnahmen sowie Eigenmittel (Geldmittel aus dem Vermögen der Antragstellenden) können nicht zur Berechnung des Ko-Finanzierungsanteils herangezogen werden.
Die Förderung ist aus formalen Gründen ausgeschlossen, wenn
- die Finanzierung des Projekts keine gesicherte Ko-Finanzierung aufweist
- das Projekt nicht den Förderkriterien entspricht
- die Antragsfrist versäumt wurde
- die Antragsunterlagen unvollständig sind oder das Online-Antragsportal nicht genutzt wurde
- der (Wohn)Sitz der antragstellenden Person / Institution nicht in Deutschland ist
- das Projekt vor der Jurysitzung bereits begonnen hat oder vorher Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden
- das Projekt aus anderen Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert wird
Über die eingereichten Anträge entscheidet eine unabhängige Fach-Jury, die in nicht öffentlicher Sitzung berät.
Die Antragstellenden werden nach der Jurysitzung – voraussichtlich Anfang November 2025 – schriftlich über die Entscheidung der Juror:innen informiert. Die Jury kann ihre Empfehlung zur Förderung eines Projekts dabei unter bestimmte Bedingungen stellen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch die Bureau Ritter gUG im Rahmen von TANZPAKT Stadt-Land-Bund.
Grundsätzlich können abgelehnte Anträge erneut eingereicht werden.